AGB
AGB für MAWIBA-Kursteilnehmer
Allgemeines
Diese Allgemeine Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche Verträge die zwischen Barbara Gschwandtner (zertifizierte MAWIBA-Trainerin daher nachfolgend: „MAWIBA Trainer“) und dem MAWIBA-Kursteilnehmer (nachfolgend: „TEILNEHMER“), eingegangen werden, auch wenn diese über die Internetseite www.mawiba.net abgeschlossen werden. Aufgrund der besseren Lesbarkeit wird hier nur die männliche Form verwendet. Die weibliche Form ist selbstverständlich immer miteingeschlossen.
Leistungs- und Vertragsgegenstand
Gegenstand des Vertrages mit dem TEILNEHMER ist die Erbringung von Dienstleistungen durch den MAWIBA Trainer im Rahmen eines MAWIBA Kurses.
Für alle Kurse, ist die Vertragssprache Deutsch und die Kurse finden in deutscher Sprache statt.
Anmeldung zu den Kursen / Vertragsschluss
Für die Anmeldung zu einem Kurs muss der TEILNEHMER diese AGB akzeptieren. Mit Unterzeichnung des Anmeldeformulars in Papierform oder mit absenden der Anmeldung per WhatsApp oder mit Absenden des elektronischen Anmeldeformulars auf dieser Internetseite durch Anklicken des Buttons „verbindlich anmelden“ oder mit Absenden des elektronischen Anmeldeformulars auf der Internetseite www.mawiba.net durch Anklicken des Buttons „verbindlich anmelden“ werden diese AGB ausdrücklich zur Kenntnis genommen und als bindend anerkannt und der TEILNEHMER schließt einen Vertrag mit dem jeweiligen MAWIBA Trainers bzgl. des ausgewählten Kurses. Eine gesonderte Annahmeerklärung durch den MAWIBA Trainer ist nicht erforderlich. Im Fall einer online-Anmeldung bekommt der TEILNEHMER eine Bestätigungs-E-Mail.
Eingabefehler kann der TEILNEHMER über E-Mail-Kommunikation oder auf der Internetseite (womöglich) korrigieren.
Memberships
Memberships werden vom angegebenen Konto eingezogen. Der monatliche Beitrag entspricht 4 Wochen/Monat. Hat ein Monat 5 Wochen, wird der Beitrag nicht erhöht, ebenso wird der Beitrag nicht verringert wenn aufgrund von Feiertagen oder ähnlichem eine Kursstunde ausfällt. Membership-Besitzer haben die Möglichkeit bis zu 2 Kursstunden pro Woche zu besuchen ohne Mehrkosten. Man kann auch zwischen den laufenden Kursen wechseln, wodurch auch etwaige Feiertagen ausgewichen werden kann.
Da in den Sommerferien keine Kurse stattfinden gelangen bei Memberships für 3 und 6 Monate der Juli und August nicht zur Verrechnung und der Membership läuft ab September weiter. Beim Membership für 12 Monate wird der Preis der auf 10 Monate ausgelegt ist, auf 12 Monate aufgeteilt und auch in den Monaten Juli und August eingezogen.
In allen Ferien finden Kurse statt, ausgenommen Sommerferien, Osterferien und Weihnachtsferien.
Zahlungsbedingungen
Die Kursgebühren sind dem aktuellen Kursprogramm auf dieser Internetseite zu entnehmen und verstehen sich pro Person inkl. USt.
Der TEILNEHMER hat die Kursgebühr gemäß den, von MAWIBA oder vom jeweiligen MAWIBA Trainer angebotenen Zahlungsarten im Voraus zu entrichten, maximum 30 Kalendertage nach Anmeldung und Erhalt der Rechnung via Email, spätestens bei Kursbeginn. Bei Nichtzahlung bis zum 30. Tag nach Rechnungsversand (hier gilt das Datum des E-Mails), wird dem TEILNEHMER eine Mahnung per E-Mail alle 7 Kalendertage nach dem 30-en Tag zugesandt und eine Mahngebühr in Höhe von EUR 5,00 pro Mahnung wird erhoben.
Nur nach Eingang der Zahlung wird ein Kursplatz für den TEILNEHMER reserviert. Kursplätze werden verbindlich nach der Folge der Zahlungseingänge reserviert.
Folgende Zahlungsarten werden zZt. angeboten:
Vorkasse per Überweisung, bei Buchung über Eversports: Kreditkarte, Debitkarte und Paypal,
oder Barzahlung, spätestens bei Kursbeginn.
Kündigung, Rücktritt, Übertragung, Absage, Höhere Gewalt.
Ein kostenfreier Widerruf von dem geschlossenen Vertrag ist nicht möglich. Bei Anmeldung und dann wieder Abmeldung vom bereits angelaufenen Kurs, egal ob bereits teilgenommen oder nicht, sind 2 Kurseinheiten zu bezahlen
Falls ein Kurs online gebucht worden ist, hat der TEILNEHMER ein vertragliches Recht, bis zu 14 Kalendertagen ab der Buchung des Kurses, über Email und mit Bestätigung vom MAWIBA Trainer, von dem geschlossenen Vertrag ohne Angabe von Gründen zurückzutreten.
Bei Wochenkurs (zB 5 Wochenkurs):
Sollte der TEILNEHMER einen Kurs aus zwingenden gesundheitlichen Gründen nicht anfangen können oder bis zum Ende besuchen, wird der MAWIBA Trainer dem TEILNEHMER die versäumten Kursstunden anteilig gutschreiben. Der TEILNEHMER kann diese verbleibenden Kursstunden dann, nach Absprache mit dem MAWIBA Trainer, in einer der nächsten Kurse kostenfrei nachholen. Eine Rückzahlung erfolgt nicht. Die gutgeschriebenen Stunden, verfallen nach 8 Monaten.
Eine Absage ohne gesundheitliche Gründe oder nichterscheinen bedeutet, dass die Kursstunde verfällt.
Bei Memberships-Besitzern:
Sollte der TEILNEHMER wegen Urlaub, Krankheit, Termin oder sonst einem Grund eine Woche keinen Kurs besuchen können, gibt es keinen Anspruch auf Refundierung oder in einer anderen Woche mehr Kurse zu besuchen. Verpasste Stunden können also nicht mitgenommen werden. Finden in einem Monat aufgrund Feiertage weniger Kurse statt, bleibt der monatliche Beitrag dennoch gleich, da der Membership-Besitzer die Möglichkeit hat, einen Kurs an einem anderen Tag/Ort zu besuchen.
Übertragung von einem geschlossenen Vertrag zu einer anderen Person ist nur nach Absprache und mit Zustimmung vom MAWIBA Trainer möglich und ausschließlich nachdem die Zahlung der vollen Kursgebühr geleistet ist.
Verunmöglichen unvorhergesehene Umstände oder höhere Gewalt die Durchführung eines Kurses, so besteht kein Anspruch des TEILNEHMERS gegenüber dem MAWIBA-Trainer. MAWIBA und die MAWIBA Trainer behalten das Recht vor, bei unvorhersehbaren Umständen das Kursdatum oder Kursort zu ändern, wobei alle angemeldeten Kursteilnehmer darüber informiert werden und eine praktikable Ersatzlösung gefunden wird. Sollte aus einem triftigen Grund ein Kurs abgesagt werden müssen, werden umgehend die angemeldeten Kursteilnehmer kontaktiert und baldmöglichst wird ein Ersatzkurs geplant.
Kündigung eines angefangenen Kurses durch den TEILNEHMER und Gebührenrückzahlung sind nicht möglich.
Sicherheit und Haftung
Falls der TEILNEHMER einen MAWIBA Kurs kurz nach einer Geburt (weniger als 8 Wochen) besucht muss der TEILNEHMER ein Attest von einem Frauenarzt mitbringen. MAWIBA Kurse enthalten Beckenboden- und Wirbelsäule-stärkende Elemente, sind allerdings kein Ersatz für Rückbildungsgymnastik oder andere Art medizinischer Gymnastik.
Weder MAWIBA, noch MAWIBA Trainer haften für jegliche Schäden, die nicht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung auch etwaiger Erfüllungsgehilfen beruht; die Teilnahme an MAWIBA Kurse erfolgt auf eigene Gefahr und Verantwortung. Eine Haftungsausschlusserklärung ist vom TEILNEHMER zusätzlich zu unterschreiben / elektronisch anzuerkennen und gilt als Gegenstand der vertraglichen Vereinbarungen. Schadenersatzansprüche jeglicher Art sind ausgeschlossen.
MAWIBA® ist eine international-eingetragene Schutzmarke. Das Copyright für veröffentlichte, von MAWIBA selbst erstellte Objekte, bleibt allein bei MAWIBA. Der TEILNEHMER erhält keine wie immer gearteten Werknutzungs- oder Verwertungsrechte. Eine Vervielfältigung oder Verwendung solcher Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen ist ohne ausdrückliche Zustimmung von MAWIBA nicht gestattet.
MAWIBA ist bestrebt, in allen Publikationen die Urheberrechte der verwendeten Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu beachten, von MAWIBA selbst erstellte Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu nutzen oder auf lizenzfreie Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zurückzugreifen. Eine diesbezügliche Haftung ist jedoch erst ab dem Zeitpunkt der Kenntnis einer eventuellen Rechtsverletzung möglich. Bei bekannt werden von entsprechenden Rechtsverletzungen wird MAWIBA solche Inhalte umgehend entfernen.
Alle innerhalb des Internetangebotes genannten und ggf. durch Dritte geschützten Marken- und Warenzeichen unterliegen uneingeschränkt den Bestimmungen des jeweils gültigen Kennzeichenrechts und den Besitzrechten der jeweiligen eingetragenen Eigentümer. Allein aufgrund der bloßen Nennung ist nicht der Schluss zu ziehen, dass Markenzeichen nicht durch Rechte Dritter geschützt sind.
Der TEILNEHMER räumt MAWIBA das Urheberrecht auf jegliches Foto- und Videomaterial, aufgenommen während MAWIBA Kurse oder andere MAWIBA Events ein. MAWIBA und die MAWIBA Trainer dürfen ohne Einschränkung dieses Material für Werbezwecke auf allen Online- und offline Medien unentgeltlich nutzen.
Geheimhaltung, Abwerbeverbot
Dem TEILNEHMER ist es untersagt, im Rahmen des Kurses übergebene Unterrichtsmaterialien (Text-, Video-, Ton-, andere) an dritte weiterzugeben und/oder zu vervielfältigen.
Der TEILNEHMER ist verpflichtet, während der Dauer des Kurses jegliche Konkurrenzierung zu unterlassen. Außerdem verpflichtet sich der Teilnehmer, 24 Monate nach Beendigung des MAWIBA Kurses weder eine Firma, die ganz oder teilweise den gleichen Zweck wie MAWIBA verfolgt, zu gründen, noch sich an einer solchen zu beteiligen, noch ein Beraterverhältnis mit einer solchen einzutreten.
Firmen, die ganz oder teilweise den gleichen Zweck wie MAWIBA verfolgen, sind insbesondere solche, die ebenfalls im Tanz- und/oder Relax-bereich mit Eltern und derer Kinder tätig sind.
Der TEILNEHMER verpflichtet sich, für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen Vorschriften dieses Paragraphs §8 eine Vertragsstrafe in Höhe von EUR 20.000,00 (zwanzig tausend EUR) an MAWIBA zu zahlen.
Weitergehende Schadensansprüche von MAWIBA bleiben davon unberührt.
Datenspeicherung und Datenschutz.
Siehe Datenschutzbestimmungen
Sonstige Vereinbarungen
Beide Parteien verpflichten sich zu gegenseitiger Loyalität und werden sich keinesfalls negativ über die Person bzw. Produkte oder Dienstleistungen des anderen äußern oder dessen Ruf und Prestige beeinträchtigen.
Schlussbestimmungen
Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sollte eine der vorangehenden Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wird einvernehmlich eine geeignete, möglichst nahe kommende rechtswirksame Ersatzbestimmung getroffen.